Als Ventilschaft bezeichnet man den zylindrischen Teil eines Ventils, der zur Führung, Kraftübertragung und Wärmeabfuhr dient.
Er wird begrenzt durch den ersten Einstich zur Aufnahme der Ventilkegelstücke sowie die Abstreifkante bzw. den Übergang zur Hohlkehle.
Um den Aufbau von Ölkohle gaskanalseitig zu begrenzen, wird durch Zurücknahme des Schaftdurchmessers eine Abstreifkante angebracht, Bild V.41. Die Abstreifkante liegt bei geschlossenem Ventil ca. einen halben Hub innerhalb der Ventilführung.
Falls während des Schließvorgangs im Ventil Biegung auftritt, z. B. durch Zylinderkopfverzug oder Koaxialitätsfehler, sollte sich die Schweißnaht in der Ventilführung abstützen können. Deshalb wird bei Bimetallventilen die Reibschweißnaht mindestens einen halben Hub in die Ventilführung gelegt.
Je nach den tribologischen Gegebenheiten ist es erforderlich, die Schaftoberflächen der Ventile durch Verchromen oder Nitrieren gegen Verschleiß zu veredeln.
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